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2. Web AnwendungenPA 1: AnwendungszweckO.Purp_1

O.Purp_1check

Informationspflicht des Herstellers zum rechtmäßigen Zweck und Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Anforderung

Der Hersteller MUSS die rechtmäßigen Zwecke der Web-Anwendung und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten offenlegen (etwa in der Beschreibung der Nutzungsbedingungen der Web-Anwendung) und den Nutzer spätestens bei der erstmaligen Nutzung der Anwendung darüber informieren.

Prüfung

Der Evaluator prüft, ob eine Beschreibung vorhanden ist und diese den rechtmäßigen Zwecken der Anwendung entspricht. Dabei werden die vom Hersteller definierten rechtmäßige Zwecke als Grundlage genutzt. Eine juristische Prüfung der Rechtmäßigkeit ist nicht erforderlich.

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