O.TrdP_3check
Herstellerprüfung von Drittanbieter-Software auf Schwachstellen.
Anforderung
Drittanbieter-Software MUSS durch den Hersteller regelmäßig (durch Auswertung öffentlich verfügbarer Informationen oder durch statische/dynamische Testmethoden) auf Schwachstellen überprüft werden. Überreste von Optionen zur Unterstützung der Entwicklung (vgl. O.Source_6) sind hierbei als Schwachstelle zu werten. Der Hersteller MUSS für alle öffentlich bekannten Schwachstellen analysieren, inwieweit die Schwachstelle die Sicherheit des Gesamtsystems beeinträchtigt. Software, bzw. Funktionen aus Drittanbieter-Software DÜRFEN bei bekannten Schwachstellen, die die Sicherheit des Gesamtsystems betreffen NICHT eingesetzt werden.
Prüfung
Der Anbieter stellt eine Übersicht der letzten Schwachstellenanalyse, der eingesetzten Drittanbieter-Software bereit. Diese wird vom Evaluator geprüft und in der Risikobewertung berücksichtigt. Zusätzlich prüft der Evaluator, ob der Hersteller bei Auftreten von Schwachstellen eine Mitigationsstrategie im Rahmen einer angemessenen Grace-Period bereitstellt.
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